Aufgaben der Jugendbegleiter und Lehrbeauftragten
An unserer Schule unterstützen uns tatkräftig die Jugendbegleiter/-innen, sowie 1- 2 FSJ`ler (Freiwilliges Soziales Jahr):
Frau Hartmann, Frau Zielbauer, Herr Schäffler, Herr Köster, Herr Wurm, Frau Dispan und Frau Heißler (FSJ)
Weitere Kooperationspartner, die u.a. über das Jugendbegleiterprogramm laufen sind der Turnverein Eberbach - Abteilung Handball und der BogenSportVerein Eberbach e.V..
Herr Wurm koordieniert und organisiert die Skifreizeit.
Alle Jugendbegleiter und Lehrbeauftragte werden im Bereich der Mittagszeit und des Ganztagesbetriebes eingesetzt. Der Einsatzbereich geht von Aufsichtsführung-und Mittagsgestaltung bis zu Ganztagesangeboten.
Seit nunmehr im vierten Jahr wurde über die Stadt Eberbach und dem Turnverein Eberbach für die Schulen im Steigezentrum ein interessantes Arbeitsfeld eingerichtet: Eine FSJ-Stelle (Freiwilliges Soziales Jahr-Schwerpunkt Sport). Seit mehreren Jahren haben wir eine weitere FSJ-Stelle über den Internationalen Bund für den Bereich der Ganztagesschule und zur Förderung von unseren Schülerinnen und Schülern eingesetzt.
Ein herzliches Dankeschön für Ihre engagierte Arbeit mit unseren Schülerinnen und Schülern.
Falls Sie Interesse haben, sich an unserer Schule zu engagieren, können Sie sich gerne an die Schulleitung wenden und einen Termin vereinbaren. Wir freuen uns über qualifiziertes Personal.
Im Anschluss finden Sie noch einige Details über das Jugendbegleiterprogramm des Landes Baden-Württembergs:
Es wird vereinbart, das Jugendbegleiter-Programm nach folgenden Grundsätzen durchzuführen:
1. Aufgabe
Jugendbegleiter führen eigenständige Bildungs- und Betreuungsangebote in der Ganztagsbetreuung in der Primarstufe und Sekundarstufe I der allgemein bildenden Schulen durch. Ein Einsatz im Pflichtunterricht erfolgt nicht.
Die Verantwortung für den Einsatz der Jugendbegleiter sowie die pädagogische, fachliche und organisatorische Aufsicht obliegt der Schulleitung.
2. Qualifikation
Jugendbegleiter weisen eine Grundqualifikation für ihre Tätigkeit auf, die in der Regel durch Ausüben eines qualifizierten Ehrenamtes nachgewiesen wird. Darüber hinaus bieten Land, Kirchen, Vereine oder Verbände modulartig bei Bedarf eine Qualifizierung in pädagogischen, organisatorischen und administrativen Fragen an.
3. Zuverlässigkeit
Der ehrenamtliche Einsatz erfolgt zuverlässig im Rahmen des schulischen Wochenplans. Jugendbegleiter bzw. die entsendenden Institutionen verpflichten sich, mindestens ein Schulhalbjahr an der Schule tätig zu sein.
4. Kooperation
Die Jugendbegleiter kooperieren mit den Mitgliedern der Schulgemeinschaft, insbesondere den Lehrkräften, und werden von diesen unterstützt. Über die Durchführung des Jugendbegleiter-Angebots kann zwischen dem Schulträger, der sich mit der Schule abstimmt, und der örtlichen außerschulischen Einrichtung eine Vereinbarung geschlossen werden.
5. Einsatz
Das Angebot des einzelnen Jugendbegleiters, der Zeitraum sowie die Nutzung der schulischen Räume und anderer Lernorte werden von der Schulleitung genehmigt. Die Bildung eines beratenden Kooperationsgremiums, in dem Vertreter der Kommunen und der kooperierenden Institutionen mitwirken, wird empfohlen.